Weitere Entscheidung unten: BGH, 15.10.1975

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 01.12.1975 - 3 Ss 155/75   

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https://dejure.org/1975,990
OLG Karlsruhe, 01.12.1975 - 3 Ss 155/75 (https://dejure.org/1975,990)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01.12.1975 - 3 Ss 155/75 (https://dejure.org/1975,990)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01. Dezember 1975 - 3 Ss 155/75 (https://dejure.org/1975,990)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 146 § 346
    Mehrfachverteidigung durch Rechtsanwälte einer Sozietät

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 249
  • AnwBl 1976, 51
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerfG, 28.10.1976 - 2 BvR 23/76

    Verfassungsrechtliche Grenzen des Verbots der Mehrfachverteidigung

    Durch Beschluß vom 1. Dezember 1975 verwarf das Oberlandesgericht Karlsruhe die Revisionen als unzulässig (NJW 1976, 249 = AnwBl 1976, 51 ).
  • BGH, 30.06.1976 - 2 StR 44/76

    Zulässigkeit einer gemeinschaftlichen Verteidigung mehrerer Beschuldigter -

    Für eine solche Auslegung ist jedoch angesichts des Wortlauts der Bestimmung kein Raum, worauf bereits Dünnebier (NJW 1976, 1 ff, 7) zutreffend hingewiesen hat (vgl. auch OLG Karlsruhe, NJW 1976, 249 f sowie AnwBl 1976, 52 ff, 54).

    So wird einerseits die Meinung vertreten, die Unwirksamkeit einer solchen Verteidigung trete kraft Gesetzes ein (vgl. unter anderem Dünnebier, NJW 1976, 1 ff, 7; BayObLG NJW 1976, 156 f sowie 862; OLG Karlsruhe AnwBl 1975, 247 sowie NJW 1976, 249 f; LG Hannover NdsRpfl 1976, 23).

  • BGH, 27.02.1976 - StB 8/76

    Unterstützung einer kriminellen Vereinigung - Zulässigkeit einer von dem im

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  • OLG Hamm, 14.08.2008 - 3 Ws 309/08

    Kostentragung bei Rechtsmitteleinlegung "ohne Zustimmung" des Verurteilten;

    Es ist zwar anerkannt, dass ein Strafverteidiger die Kosten des Rechtsmittels zu tragen hat, wenn er ohne Bevollmächtigung oder gegen den Willen des Angeklagten oder Verurteilten Rechtsmittel einlegt (OLG Celle Beschl. v. 02.04.1997 - 1 Ss 350/96 - juris; OLG Frankfurt NJW 1991, 3164; OLG Karlsruhe NJW 1976, 249, 250; OLG München NJW 1983, 1688, 1689; OLG Stuttgart Beschl. v. 05.05.1994 - 1 Ss 113/94 - juris; ThürOLG Beschl. v. 25.01.2006 - 1 Ws 16/06 - juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.03.2010 - 91 HB 1.08

    Berufsrechtliche Rüge; Zurückweisung von Prozessbevollmächtigten; Verbot der

    Auch die Mitglieder einer Anwaltssozietät dürfen nicht mehrere Beschuldigte verteidigen, wenn sich alle Sozietätsanwälte als Verteidiger bestellt haben (BGH NStZ 1983, 228; OLG Karlsruhe NJW 1976, 249), wobei nicht entscheidend ist, ob die Prozessvollmacht auf alle oder mehrere Anwälte der Sozietät ausgestellt ist.
  • OLG Celle, 02.04.1997 - 1 Ss 350/96

    Unerlaubter Erwerb und Besitz einer halbautomatischen Selbstladewaffe;

    Fehlt die für die Einlegung eines Rechtsmittels erforderliche Vertretungsmacht, ist das Rechtsmittel als unzulässig zu verwerfen (vgl. OLG Karlsruhe NJW 76, 249; OLG München NJW 83, 1688; Meyer JurBüro 92, 74).
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Rechtsprechung
   BGH, 15.10.1975 - 2 ARs 291/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,3336
BGH, 15.10.1975 - 2 ARs 291/75 (https://dejure.org/1975,3336)
BGH, Entscheidung vom 15.10.1975 - 2 ARs 291/75 (https://dejure.org/1975,3336)
BGH, Entscheidung vom 15. Oktober 1975 - 2 ARs 291/75 (https://dejure.org/1975,3336)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer im Fall einer vorübergehenden Verschubung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 249
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.07.1975 - 2 ARs 181/75

    Anforderungen an die Entscheidung über die Aussetzung der Vollstreckung des

    Auszug aus BGH, 15.10.1975 - 2 ARs 291/75
    Wie der Senat in seinem zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß vom 8. Juli 1975 - 2 ARs 181/75 - ausgeführt hat, tritt ein Zuständigkeitswechsel solange nicht ein, als die Strafvollstreckungskammer - gegebenenfalls das ihr übergeordnete Rechtsmittelgericht - nicht abschließend über die Frage entschieden hat, mit der sie befaßt wurde, während der Verurteilte noch in ihrem Bezirk einsaß.
  • BGH, 25.06.2015 - 2 ARs 54/15

    Nachträgliche Entscheidung über Strafaussetzung zur Bewährung (Zuständigkeit der

    "Aufgenommen' im Sinne des § 462a Abs. 1 Satz 1 StPO ist ein Verurteilter, wenn er sich in der betreffenden Vollzugseinrichtung tatsächlich und nicht nur vorübergehend, wie etwa im Rahmen einer Verschubung oder zum Zwecke einer medizinischen Untersuchung (BGH, Beschluss vom 16. Mai 2012 - 2 ARs 159/12 -, NStZ 2012, 652-653 m.w.N.) oder im Rahmen einer vorübergehenden medizinischen Behandlung aufhält (KK-StPO/Appl, 7. Aufl., § 462a Rn. 15 m.w.N.; vgl. zu einer Behandlung von drei Wochen in einem Bezirkskrankenhaus bei einer Justizvollzugsanstalt: BGH, Beschluss vom 15. Oktober 1975 - 2 ARs 291/75 -, NJW 1976, 249; vgl. auch BGH, Beschluss vom 5. November 2014 - 2 ARs 388/14 -, NStZ-RR 2015, 58-59).
  • BGH, 14.05.1980 - 2 ARs 119/80

    Ermittlung der Zuständigkeit eines Gerichtes bezüglich des Widerrufs der

    Ein vorübergehender Aufenthalt in diesem Sinne ist etwa dann gegeben, wenn eine Verschubung einen Zwischenaufenthalt in einer Anstalt erforderlich macht oder der Verurteilte wegen einer dringend notwendigen ärztlichen Untersuchung für einige Tage oder Wochen in einer hierfür besonders geeigneten Anstalt untergebracht wird (vgl. BGHSt 26, 165, 166 [BGH 08.07.1975 - 2 ARs 181/75]; 26, 278, 279 [BGH 13.02.1976 - 2 ARs 395/75]; BGH in NJW 1976, 249).
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